Rechenschaftsbericht Mitgliederversammlung 22.3.2019
Liebe Mitglieder, Werte Gäste,
das neue Jahr hat wie immer Fahrt aufgenommen und de beiden ersten Monate
sind schneller verflogen als gedacht.
Auf ihrer 225. Hauptausschusssitzung in Berlin haben die Vorsitzenden der 13
Landesverbände der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e. V.
(AGDW) kürzlich Hans-Georg von der Marwitz einstimmig zu ihrem neuen
Präsidenten gewählt. Er folgt auf Philipp zu Guttenberg, der das Amt neun Jahre
innehatte. Hans-Georg von der Marwitz ist seit 2009 Mitglied des Deutschen
Bundestages für den Wahlkreis Märkisch Oderland-Barnim II im östlichen
Brandenburg.
Im Bundestag ist er Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft und Ernährung.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Wetterextreme, wie Stürme, Dürre und
starken Schneefällen, wird sich von der Marwitz dafür stark machen, dass die
Waldeigentümer schnelle Hilfen sowie eine langfristige Unterstützung für die
Sicherung und den Umbau der Wälder erhalten.
„Den Waldeigentümern wurden 25 Millionen Euro für einen Zeitraum von fünf
Jahren im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes zugesagt – das ist gut, jedoch zu wenig, um die Wälder
Klima fit zu machen und die langfristigen Auswirkungen von Dürre und Stürmen
abzufedern“, so der neue Präsident. Gleichzeitig möchte er sich dafür einsetzen,
dass der Beitrag der Wälder und der Holzverwendung zum Klimaschutz deutlich auf
die politische Agenda gerückt wird. Darüber hinaus werden die Stärkung des
Kleinprivatwaldes sowie die Sicherung des Eigentums eine zentrale Rolle für ihn
spielen.
In den vergangenen 15 Monaten sind Stürme, Trockenheit und Borkenkäferbefall in
nie gekanntem Ausmaß aufgetreten.
Anders als in der Landwirtschaft wirken sich im Wald Fehler bei der Pflanzenwahl
über lange Zeit aus.
Wir Waldbesitzer brauchen daher in naher Zukunft die Möglichkeit, Bäume zu
pflanzen, die auch mit den zu erwartenden Klimabedingungen zu recht kommen.
„Friederike“, „Xavier“ und Co. Haben allein hierzulande mehrere Mio. fm Holz
geworfen. Auch Monate später sind die immensen Schäden in den Wäldern zu
großen Teilen nicht aufgearbeitet. Das Holz fließt nur schwer ab, es haben sich
erhebliche Waldlager aufgebaut. Mit zunehmend warmer Witterung drohen nun
erhebliche Folgeschäden, vor allem durch Insekten, aber auch durch die gesteigerte
Waldbrandgefahr.
Aus wirtschaftlicher Sicht kommen weitere Probleme hinzu:
Die Holzpreise sind gefallen, der Holzmarkt ist zu. Die Holz verarbeitende Industrie
nutzt die Situation gnadenlos aus.
Deshalb werden wir als FBG in der nächsten Zeit nur Schadholz einschlagen.
Ich möchte hier eindringlich jeden Waldbesitzer auffordern, seinen Wald genau zu
beobachten, welche Schäden da sind oder in Kürze kommen. Wichtig ist, Schadholz
schnell aus dem Wald zu holen und soviel wie möglich selbst zu nutzen.
Die Förderung von Waldpflegeverträgen ist seit 1.1. 2019 auch in Brandenburg
möglich.
Dieses speziell auf die Entwicklung von Forstbetriebsgemeinschaften konzipierte
Element soll auch in der kommenden Förderperiode wieder zur Verfügung stehen.
Das ist aus der Sicht Brandenburger FBGen sicher ein Vorteil, denn es hilft
wahrscheinlich auch hierzulande, die Selbsthilfeeinrichtungen der Klein- und
Kleinstwaldbesitzer zu stärken.
Massive Bedenken gibt es jedoch gegen einen Unterschied zwischen den Vorgaben
der derzeitigen Regelung und des Entwurfs für die künftige Regelung. Derzeit sind
FBGen in der Lage, die Waldpflegeverträge abzuschließen, auch wenn sie kein
eigenes Fachpersonal vorhalten, sondern dieses nur im nötigen Umfang einkaufen.
Künftig soll das nicht mehr möglich sein. Denn dann ist eigenes Fachpersonal
zwingend erforderlich, um die Förderung überhaupt erhalten zu können. Damit
würden der weit überwiegende Teil der Brandenburger FBGen von diesem
Förderinstrument ferngehalten. Das widerspräche deutlich den Interessen des
Landes.
Der Verband hat sich daher sowohl bei der AGDW, dem zuständigen Ministerium in
Potsdam und weiteren Stellen dafür stark gemacht, dass diese Regelung im
vorliegenden Entwurf im Sinne der Entwicklung in Brandenburg und anddren
Ländern, die möglicherweise ähnliche Situationen kennen, weiter entwickelt wird,
um ihren Zweck zu erreichen. Das Ergebnis ist noch offen.
Nach dem höchstrichterlichen Urteil zur Veränderungsnotwendigkeit der
Grundsteuer sind die Diskussionen um deren neue Ausgestaltung wüst entbrannt.
Anfangs sah es so aus, als würde die Show an den Land- und Forstwirten schadlos
vorüberziehen, doch der Schein trägte. Auch die ehemaligen Grundsteuer A-
Schuldner sind in den Strudel der Finanzbegehrlichkeiten geraten und drehen eine
Schleife nach der anderen, allen anderen hinterher.
Aufkommensneutral oder doch umverteilen, Ertragswerte oder Verkehrswerte,
vieles ist auf dem Markt der ideen zu finden und scheuert sich an
Wahlkampfversprechen und Haushaltszwängen ab.
Ein Aspekt in dem bunten Durcheinander ist die Frage nach der Grundbesteuerung
von Schutzgebieten und ähnlichen Flächen, die mit
Bewirtschaftungseinschränkungen belegt sind. Eine schnelle Antwort ist die
Steuerbefreiung solcher Flächen, denn sie dienen vermeintlich gemeinnützigen
Zwecken und sollten nicht noch zusätzlich belastet werden. 12 von 13
Waldvertretern würden das reflexartig so sehen und sagen. Aber stimmt die
Argumentation auch nach näherem Besehen?
Es könnte sich lohnen, sich ein paar weitere Gedanken zu dem Thema zu machen.
Die Grundsteuer ist eine der beiden wichtigsten Finanzquellen der Kommunen. Ihre
Höhe und Verteilung zu gestalten, eröffnet ihnen Steuerungsmöglichkeiten im
kommunalen Umfeld und macht sie ein wenig unabhängiger von Dritten. Soweit,
so richtig. Warum sollte dies aber die Forstwirte interessieren?
Die Antwort liegt auf der Hand:
Die Kommunen sind einer der letzten wirklichen Partner der Landnutzer, wenn es
um den ländlichen Raum geht. Der Bund und die Länder reden zwar viel über den
ländlichen Raum, letzten Endes werden aber oft nur Floskeln geklopft und
Versprechungen gemacht, de facto die Menschen auf dem Lande aber eher
abgespeist, als ernt genommen. (In Wahlkampfzeiten geht dies natürlich auch
kurzzeitig anders.)
Digitalisierung bzw. Breitbandausbau, medizinische Versorgung, Bildungschancen
und Wolfsschutz sollen nur eine kleine Auswahl dafür sein, wie die Dinge liegen.
Waldbesitzer können kein Interesse daran haben, wenn ihre eigenen Partner
geschwächt werden. Wenn nun die Grundsteuer für Schutzgebietsflächen
tatsächlich wegfallen sollte, gibt es zunächst mal nur zwei Möglichkeiten, wie sich
die Chancen dann entwickeln könnten: Entweder die Kommunen haben weniger
Einnahmen oder die Flächeneigentümer zahlen insgesamt mehr und für die
Schutzgebiete quasi mit. Letzteres wird eher wahrscheinlich sein.
In einem Land wie Brandenburg, wo sehr große Regionen unter irgendeiner
Schutzrestriktion leiden und die Kassen ehedem klamm sind, verschärft sich das
Problem zusätzlich.
Auch Schutzgebietseigentümer ist nicht gleich Schutzgebietseigentümer.
Diejenigen, die entgegen der langjährigen Darstellung massiv von Einschränkungen
in der Bewirtschaftung ihrer Flächen betroffen sind, leiden ganz anders und heftiger
unter den Schutzauflagen als diejenigen deren Geschäftsmodell sich auf die
Vermarktung der von ihnen propagierten Segnungen aus Schutzgebieten verlegt
haben, die als staatliche Stiftung oder gemeinnützige Organisation quasi
gewerbsmäßig öffentliche Finanzquellen anzapfen und ihre Zielerreichung durch
Steuergeld, Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen oder Projektmittel bezahlen lassen.
Diese Organisationen sind in der Regel sehr gut kapitalisiert, haben keinen
Einkommensverlust in Bezug auf ihre Bewirtschaftungsmöglichkeiten zu beklagen
und tragen durch ihre Stilllegung der landnutzenden Wertschöpfung eher zu
Schwächung der Kommunen bei, als zu deren Stärkung.
Die Mär vom großen Geld aus dem Natur-Tourismus ist nur selten wahr geworden
und hat, wenn es denn tatsächlich mal auftauchte, nicht zwangsläufig den Weg in
die Kommune gefunden.
Warum sollte man also den Partner schwächen und den Gegner stärken? Die
Einschränkungen in der Bewirtschaftung müssen dem Grunde nach aus den
Pfründen des Verursachers geschröpft werden, und nicht aus dem Säckel derer, die
den Laden ohnehin finanzieren. Ein Gedanke wäre es doch wert.
Aufgrund der Kalamitäten 2018 haben wir im Jahr 1242 fm LAS und 1215 fm
Industrieholz, gesamt 2457 fm, unserer Mitglieder vermarktet. Des weiteren wurde
aus dem Überhang von 2018 1000 fm Laubholz und 150 fm Kiefer im Januar und
Februar geerntet.
Auf unsere Ausschreibung 2019 haben sich 2 Bieter gemeldet und ein Angebot
abgegeben. Weitere haben signalisiert, dass sie keinen Absatz für das Holz haben.
Dem Besseren der beiden Bieter wurde vom Vorstand der Zuschlag erteilt. Wir
rechnen für die Ausschreibung mit 500 – 1000 fm Schadholz.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien im Auftrag des Vorstandes für 2019
Gesundheit und unserem Wald gutes Wachstum und wenig Schäden durch
Extremitäten von Wetter und Insekten.